Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Honorar für eine Stadtführung ohne hist. Gewand:
bis zwei Stunden /deutsch 90,- € / italienisch 107,- €
jede weitere angefangene Stunde/deutsch 25,- € / italienisch 30,- €
zeitlich geteilte Führungen (wegen z.B. Mittagspause) = 25,- € Aufpreis,
Abholung d. Gruppe im Stadtgebiet = 15,- € Aufpreis.
Stadtführungen im hist. Gewand und Sonderführungen auf Anfrage.
2. Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen der zu führenden
Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.
Die Honorare enthalten keine Mehrwehrsteuer.
3. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem
Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung enstprechend verkürzt oder ob - falls
der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich
vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll.
Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit
und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung
der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig.
4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar im unmittelbaren
Anschluss an die Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar
an den Stadtführer ausbezahlt. In Einzelfällen wie z.B. bei Firmen-Gruppenführungen,
kann die Bezahlung auch über Rechnungsstellung vorgenommen werden.
5. Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt
des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten ist die Gruppe als nicht
gekommen zu betrachten (siehe Punkt 6.).
6. Wird eine bestellte Stadtführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens
zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfalls-
honorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars berechnet.
Die Abbestellung ist möglich: per Telefon (0911-4801932) - bitte sprechen Sie auf AB
oder per E-Mail: dieter.zemann@t-online.de
7. Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er
sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
Dieter Zemann
zertifizierter Gästeführer im BVGD
Nürnberg und Fürth
ZEMANN TOURS
www.stadtfuehrung-nuernberg.de
Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.
Die Honorare enthalten keine Mehrwehrsteuer.
3. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem
Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung enstprechend verkürzt oder ob - falls
der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich
vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll.
Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit
und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung
der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig.
4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar im unmittelbaren
Anschluss an die Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar
an den Stadtführer ausbezahlt. In Einzelfällen wie z.B. bei Firmen-Gruppenführungen,
kann die Bezahlung auch über Rechnungsstellung vorgenommen werden.
5. Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt
des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten ist die Gruppe als nicht
gekommen zu betrachten (siehe Punkt 6.).
6. Wird eine bestellte Stadtführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens
zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfalls-
honorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars berechnet.
Die Abbestellung ist möglich: per Telefon (0911-4801932) - bitte sprechen Sie auf AB
oder per E-Mail: dieter.zemann@t-online.de
7. Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er
sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
Dieter Zemann
zertifizierter Gästeführer im BVGD
Nürnberg und Fürth
ZEMANN TOURS
www.stadtfuehrung-nuernberg.de