STADTFÜHRUNGEN

NÜRNBERG

DIETER ZEMANN

 

Kontakt:

 

E-Mail:

dieter.zemann@t-online.de

 

Tel.-Nr.:

+49 911 4801932+49 911 4801932

 

 

PREISE, AGB

Preise - Stadtführungen in Nürnberg:

 

Stadtführungen

OHNE hist. Gewand

 

bis 2 Std.: 133,- € pro Gruppe

bis 3 Std.: 171,- € pro Gruppe

bis 4 Std.: 209,- € pro Gruppe

bis ca. 30 Personen;

Sprache: Deutsch;

 

Eintritte div. Kirchen und Kaiserburg

sind NICHT im Preis inbegriffen.

 

FÜHRUNGSÜBERSICHT

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Stadtführungen

MIT hist. Gewand

 

bis 1,5 Std.:   194,- €

bis  2 Std.:     232,- €

bis 2,5 Std.:   270,- €

bis ca. 30 Personen;

Sprache: Deutsch;

 

FÜHRUNGSÜBERSICHT

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Buchungen und Anfragen:

per Mail: dieter.zemann@t-online.de

telefonisch: 0911/4801932

via Kontaktformular: Kontaktformular

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Buchungs-, Zahlungs-

und Stornobedingungen:

 

AGB

 

1. ANMELDUNG:

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast bzw. der Auftraggeber des jeweiligen Gästeführers den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung verbindlich an.

Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe

und die aus der Buchung entstehenden Forderungen.

Mit der Anmeldung erkennt der Gast bzw. der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von dem ausführenden Gästeführer schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.

 

2. FÜHRUNGSZEITEN:

der Gast bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten,

bei der Buchung rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin

der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten.

Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet,

diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt

des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.

Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung.

Der Gast oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen

der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden

zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Gast oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers

sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Gästeführer mitzuteilen.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig.

 

3. ZAHLUNG:

Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen

der zu führenden Personen,

spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar im unmittelbaren Anschluss nach der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausbezahlt.

In Einzelfällen wie z.B. bei Firmen-Gruppenführungen, kann die Bezahlung auch über Rechnungsstellung vorgenommen werden.

Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zahlbar.

Die Honorare enthalten keine Mehrwertsteuer.

Eintritte (z.B. Museen, Kaiserburg, Kirchen) zahlt Kunde selber vor Ort.

 

Bei 2- und mehrtägigem Arrangement überweist der Besteller oder dessen Beauftragten eine Anzahlung von 50% vom Gesamtpreis –

die Kontoverbindung und Zahlungsdatum werden durch Rechnung übermittelt.

Der Restbetrag wird entweder im unmittelbaren Anschluss nach der Führung direkt und bar an den Stadtführer ausbezahlt,

oder bei Firmen-Gruppenführungen sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

 

4. LEISTUNGEN:

Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite

www.stadtfuehrung-nuernberg.de .

Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt

der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von dem Gästeführer zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Gästeführer zu vertreten, so hat er das Recht,

diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen.

Der Gästeführer ist verpflichtet den Gast bzw. den Auftraggeber hiervon

in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Gästeführer dem Gast, bzw. dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 

 

5.STORNOBEDINGUNGEN

– Rücktritt durch den Gast bzw. Auftraggeber:

wird eine bestellte Stadtführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 7 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe

von 100 % des vereinbarten Honorars berechnet.

Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen:

dieter.zemann@t-online.de

und von dem Gästeführer bestätigt werden. 

Im Falle einer späteren Kündigung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zahlungsfällig.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Gästeführer:

der Gästeführer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

bei Einwirkung höherer Gewalt
bei plötzlicher Erkrankung des Gästeführers
wenn der Gast bzw. Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

 

 

DIETER ZEMANN

zertifizierter Gästeführer

im Bundesverband der Gästeführer Deutschland e. V.

in Nürnberg und Fürth

 

ZEMANN TOURS

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www.stadtfuehrung-nuernberg.de 

Tel. 0911/4801932

 

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